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Sie suchen ein besonderes Geschenk oder teilen meine Leidenschaft für schöne Dinge? Dann stöbern Sie in meiner „Kreativschmiede“. Hier können Sie sich Inspirationen für Ihre individuelle Idee holen.

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Info:
§32 Gewerbe Ordnung, 2.1.5 Nebenrechte

Insgesamt dürfen ergänzende Leistungen aus anderen (reglementierten und freien) Gewerben im Umfang von bis zu 30% des Jahresumsatzes erbracht werden, ohne dafür eine eigene Gewerbeberechtigung zu benötigen. Diese müssen eine wirtschaftliche sinnvolle Ergänzung der eigenen Tätigkeit darstellen. Im Rahmen eines bestehenden Auftrags dürfen Leistungen anderer reglementierten Gewerbe übernommen werden. Diese ergänzenden Leistungen aus reglementierten Gewerben dürfen bis zu 15% der eigenen Leistung ausmachen.

Quelle: WKO Wirtschaftskammer Österreichs, Gründerservice Leitfaden für Gründerinnen und Gründer. 23. Auflage Jänner 2018. Der Inhalt entspricht der Rechtslage per 15.12.2017