Mein Service ist breitgefächert und reicht vom Tauschen einer Glühbirne bis hin zu kleineren Reparaturen und Wartungsarbeiten. Fachliches Knowhow, jahrelange Erfahrung und persönliches Engagement können Sie bei mir bei jedem Auftrag voraussetzen! Mein Ziel ist ein zufriedener Kunde, für den ich eine individuell passende Lösung gefunden habe.
Ob Rasen trimmen, mähen oder dem Unkraut an den Kragen gehen – bei mir erhalten Sie ein professionelles Ergebnis. All meine Dienstleistungen erfolgen aus einer Hand und Sie können sich darauf verlassen, dass ich Ihre Wünsche und Vorstellungen nach bestem Wissen und Gewissen umsetze.
Vom Reifen wechseln Vorort, einem raschen Ölwechsel, dem Tauschen der Batterie oder ersetzen einer kaputten Lampe, in mir finden sie einen kompetenten Partner rund um Ihren PKW.
Sie suchen ein besonderes Geschenk oder teilen meine Leidenschaft für schöne Dinge? Dann stöbern Sie in meiner „Kreativschmiede“. Hier können Sie sich Inspirationen für Ihre individuelle Idee holen.
§ 32 Gewerbe Ordnung, 2.1.5 Nebenrechte
Insgesamt dürfen ergänzende Leistungen aus anderen (reglementierten und freien) Gewerben im Umfang von bis zu 30% des Jahresumsatzes erbracht werden, ohne dafür eine eigene Gewerbeberechtigung zu benötigen. Diese müssen eine wirtschaftliche sinnvolle Ergänzung der eigenen Tätigkeit darstellen. Im Rahmen eines bestehenden Auftrags dürfen Leistungen anderer reglementierten Gewerbe übernommen werden. Diese ergänzenden Leistungen aus reglementierten Gewerben dürfen bis zu 15% der eigenen Leistung ausmachen.
Quelle: WKO Wirtschaftskammer Österreichs, Gründerservice Leitfaden für Gründerinnen und Gründer. 23. Auflage Jänner 2018. Der Inhalt entspricht der Rechtslage per 15.12.2017